Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fahrdienst Schönberger GmbH
1. Preise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.
Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten. Pauschalangebote gelten nur kurzfristig für einen bestimmten Auftrag.
Mit dem Vertragsschluss akzeptieren die Kunden die Bestimmungen der Fahrdienst Schönberger GmbH.
2. Aufträge
Aufträge werden grundsätzlich in der Weise ausgeführt, wie sie fernmündlich, schriftlich oder fernschriftlich bestellt und schriftlich bestätigt werden. Für die Annahme des Vertrages (den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung) ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von Fahrdienst Schönberger GmbH maßgebend. Der Kunde verpflichtet sich, die Inhalte der Auftragsbestätigung genau zu prüfen.
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein.
Mündliche Abreden bedürfen einer (fern-)schriftlichen Bestätigung.
Bei einem Vertrag gelten die Bestimmungen der Fahrdienst Schönberger GmbH.
3. Tarife
Die Fahrdienst Schönberger GmbH bietet Ihren Kunden folgende Tarife an:
Mitfahrt bzw. Sammelfahrt: Bei der Mitfahrt werden mehrere Fahrgäste nach der Reihe von Ihren Abholadressen abgeholt und zusammen zur gewünschten Adresse gefahren. Um eine Mitfahrt zustande bringen zu können, werden diese früher abgeholt und zeitliche Flexibilität wird vorausgesetzt. Der gewünschten Abholzeit der Kunden kann nicht entsprochen werden, damit eine Sammelfahrt entstehen kann. Bei einer Ankunft am Flughafen kann es sein, dass der Kunde auf seinen Fahrer oder andere Fahrgäste warten muss. Diese Zeit darf jedoch 90 Minuten nicht überschreiten. Der Mitfahrer wird abgelassen, nachdem die anderen Fahrgäste abgelassen worden sind.
Direktfahrt: Der Direktfahrer wird zur gewünschten Zeit an seiner Abholadresse abgeholt und ohne Umwege direkt zu seiner Zieladresse gefahren. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Mitfahrer vor dem Direktfahrer abgeholt wird und schon im Auto sitzt. Dieser Mitfahrer wird aber erst nach dem Direktfahrer an seiner Zieladresse abgelassen. Bei einer Ankunft am Flughafen kann es sein, dass der Kunde eine kurze Zeit -maximal 15 Minuten- auf seinen Fahrer warten muss, bevor es dann zur Zieladresse losgeht.
Einzelfahrt: Bei der Einzelfahrt wird der Fahrgast zur gewünschten Zeit an seiner Abholadresse abgeholt und ohne Umwege oder Zwischenstopps direkt zu seiner Zieladresse gefahren. Bei der Einzelfahrt wird das Auto ausschließlich für den Kunden reserviert. Es dürfen keine weiteren Fahrgäste -z. B. Mitfahrer- mit dem Einzelfahrer befördert werden.
BUS-Fahrt: Bei einer Bus-Fahrt werden die Fahrgäste zu Ihrer gewünschten Zeit von Ihrer Abholadresse abgeholt und ohne Zwischenstopps oder Umwege zur Zieladresse gefahren. Nach Rücksprache und Erlaubnis der Fahrgäste der Bus-Fahrt, können Mitfahrer mitbefördert werden.
V.I.P.-Fahrt: Die V.I.P.-Fahrt entspricht der Einzel- bzw. Bus-Fahrt mit dem Unterschied, dass der Fahrgast mit einem gehobenerem Automodell z. B. einer Mercedes E-Klasse oder Mercedes V-Klasse befördert wird.
Individualfahrt: Mit der Individualfahrt sind sämtliche Transferarten gemeint, die nicht in den bereits oben erläuterten Tarifarten genannt sind. Diese umfassen nicht nur die Personal-Fahrten, Kurier-Fahrten oder den Eco- Transfer, sondern auch Krankentransporte und Ähnliches. Auch eine Miete der Fahrzeuge plus Fahrer sind möglich. Diese Art von Fahrten wird individuell, den Wünschen der Kunden entsprechend, vereinbart.
4. Besonderheiten Shuttle Service
Von Seiten der Fahrdienst Schönberger GmbH wird ein erteilter Fahrauftrag eines Kunden mit den Auftragsdetails, wie Abholtermin, -ort, und -uhrzeit dem Kunden per E-Mail bestätigt. Die Abholzeit ist planmäßig und situationsbedingt einzuhalten, da sonst der Beförderungsanspruch grundsätzlich (maximal nach 15 Minuten
Wartezeit des Fahrdienst Schönberger GmbH Fahrers) entfällt und als sog. „Warte-Zeit“ an den Kunden berechnet werden kann.
Der Kunde muss während des Abholzeitraums (45 Minuten vor bzw. nach dem vereinbarten Termin) telefonisch erreichbar sein, anderenfalls kann eine rechtzeitige Abholung unter Umständen nicht garantiert werden. Die Abholung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des Abholzeitraums erfolgt. Erfolgt die Abholung durch einen Fahrdienst Schönberger GmbH Fahrer nicht innerhalb des vereinbarten Abholzeitraums, so hat der Kunde die Fahrdienst Schönberger GmbH -bevorzugt telefonisch, aber auf anderen Wegen auch möglich- zu benachrichtigen.
Bei Nutzung des Fahrdienst Schönberger GmbH Airport Shuttle Services erfolgt eine Abholung des Kunden am Flughafen grundsätzlich vom jeweiligen Meeting-Point des Terminals. Der Kunde hat die Pflicht, den am Meeting- Point wartenden Fahrdienst Schönberger GmbH Fahrer, der entsprechend durch Namensschild oder Fahrdienst Schönberger GmbH Firmenlogo gekennzeichnet ist, ausfindig zu machen. Alternativ ist eine Abholung am Schalter der Fahrdienst Schönberger GmbH möglich.
Bei geänderten Flug- bzw. Landungszeiten versucht die Fahrdienst Schönberger GmbH pünktlich zu erscheinen. Flugverspätungen sind der Fahrdienst Schönberger GmbH nicht bekannt. Die Kontrolle bezüglich des Starts und der Landung von Flügen, oder ob Verspätungen vorliegen oder ob Flüge überhaupt stattfinden, gehören nicht zum Aufgabenbereich der Fahrdienst Schönberger GmbH. Für die dem Fahrgast dadurch entstehenden, möglichen Wartezeiten übernimmt die Fahrdienst Schönberger GmbH keine Verantwortung.
Für kurzfristig erteilte Fahraufträge behält sich die Fahrdienst Schönberger GmbH vor, eine zusätzliche Expressgebühr zu erheben. Kurzfristig erteilte Fahraufträge sind folgendermaßen definiert: Aufträge am selben Tag und Buchungen nach 15:00 Uhr für den Folgetag. Diese Gebühr kann auch bei kurzfristigen Umbuchungen / Änderungen anfallen.
Für Rechtsansprüche bei Verspätungen, die außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir keine Haftung. Das bedeutet für den Fahrgast, dass uns die Festlegung der Abholzeit obliegt. Wir befördern die Kunden so, dass sie in der Regel 2 Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen.
5. Wartezeit
Die kostenlose Wartezeit bei der Rückfahrt in Flughäfen beträgt 60 Minuten (Ankunftszeit laut Auftragsbestätigung). Danach wird Wartezeit berechnet. Die Gebühr der Wartezeit wird im Viertel-Stunden-Takt berechnet und kann für jede angefangene 15 Minuten verlangt werden.
Es können Wartezeiten für Kunden entstehen, wenn ein Flug verfrüht oder verspätet den Flughafen erreicht.
Sollten bereits anschließende Aufträge anstehen, werden diese vorrangig behandelt und es können danach Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren nicht ausgeschlossen werden. Eine Änderung des gebuchten Tarifs, bei gleichbleibendem Preis, kann nicht ausgeschlossen werden.
Bei Terminänderung ohne Rücksprache mit uns hat der Fahrgast keinen Anspruch auf Beförderung, Kostenerstattung oder Minderung. Bei Falschbuchungen seitens der Fahrdienst Schönberger GmbH hat der Kunde die Pflicht, diese der Fahrdienst Schönberger GmbH rechtzeitig mitzuteilen. Ausschlaggebend bei der Buchung ist das genannte Datum.
6. Fahrpreis / Auftragsvergütung
Ist Barzahlung vereinbart, ist der Fahrpreis spätestens bei Ende der Auftragsausführung an den Fahrdienst Schönberger GmbH Fahrer zu entrichten. Wenn es einen Auftrag für eine Hin- und Rückfahrt gibt, ist der gesamte Fahrpreis bei Beendigung der ersten Fahrt an den Fahrdienst Schönberger GmbH Fahrer zu entrichten.
Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit gemäß vorgegebenem Zahlungsziel ein. Der Betrag der Rechnung muss binnen 14 Tagen auf dem genannten Konto von Fahrdienst Schönberger GmbH mit Angabe der Rechnungs- und Kundennummer überwiesen werden.
Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Auftragsvergütung im Zweifel vom Auftraggeber zu entrichten.
Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) berechnet. Wird bei Zahlungsverzug ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenen Kosten komplett zu tragen.
7. Gepäck
Pro Person dürfen maximal ein Gepäckstück plus ein Handgepäck in normaler Größe mitgeführt werden.
Zusatzgepäckstücke oder sperrige Güter müssen bei der Fahrauftragserteilung deklariert werden, da sonst kein Beförderungsanspruch für diese Gegenstände besteht. Für solche Gepäckstücke können von der Fahrdienst Schönberger GmbH Mehrkosten berechnet werden. Die Höhe der Mehrkosten wird auf Anfrage mitgeteilt.
Tiere können nur bei der Buchung einer Einzelfahrt mitgenommen werden. Diese müssen in den für sie gesetzlich vorgeschriebenen Boxen mitgenommen werden.
8. Rücktritt / Stornogebühren
Die Vertragsparteien haben das Recht, den Beförderungsauftrag zu stornieren. Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Die kostenfreie Stornierung eines Airport Shuttle Services ist ausschließlich bis 12 Stunden vor Fahrtantritt
kostenfrei. Tritt der Kunde eine Fahrt nicht an (sog. „No Show“) oder storniert dieser den Fahrauftrag innerhalb der genannten Frist, so bleibt es Fahrdienst Schönberger GmbH vorbehalten das volle Auftragsvolumen bzw. den vollen Fahrpreis an den Kunden in Rechnung zu stellen.
Individuelle Stornobedingungen bleiben davon unberührt.
Die Änderung eines Auftrags erfolgt kostenfrei, wenn die Fahrdienst Schönberger GmbH bis 6 Stunden vor Fahrantritt benötigt Informationen erhält und dies mit den Stornierungsbedingungen vereinbar ist. Bis zwei Änderungen ist dies kostenfrei, ab der dritten Änderung wird für jede weitere Änderung eine Bearbeitungsgebühr berechnet.
Bei Störungen des normalen Ablaufs durch höhere Gewalt (Witterung, Verkehr, Panne), besteht kein Regressanspruch gegen uns. Bei einer Fahrzeugpanne werden wir versuchen, die Fahrgäste auf unsere Kosten weiter zu befördern.
9. Verbotene Nutzungen
Fahrzeuge von Fahrdienst Schönberger GmbH dürfen nicht genutzt werden
a) zur Beförderung von gefährlichen bzw. illegalen Stoffen jeglicher Art.
b) zur Begehung von Straftaten im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches (§§ 1-9 StGB), auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht, sind.
c) zu Fahrten, die über dem vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen.
Dem Kunden ist untersagt, den Fahrdienst Schönberger GmbH Fahrer zu den unter Ziff. a)-c) aufgeführten Nutzungen zu bestimmen.
10. Haftung des Kunden
a) Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft, d. h. vorsätzlich und fahrlässig, verursachten Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrdienst Schönberger GmbH Fahrer persönlich unbegrenzt.
b) Im Übrigen haftet der Kunde unbegrenzt und persönlich für alle Schäden, welche bei der Benutzung zu verbotenem Zweck entstanden sind.
c) Die gesetzlichen Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Den Schaden, der aus Übermittlungsfehlern, Missverständnissen und Irrtümern im telefonischen, (fern-)schriftlichen oder E-Mail-Verkehr mit dem Kunden oder mit Dritten entsteht, trägt der Kunde, sofern der Schaden nicht von Fahrdienst Schönberger GmbH verschuldet wurde.
Fahrdienst Schönberger GmbH behält sich vor, aus Gründen der Sicherheit bei tele-fonischen, (fern-)schriftlichen oder per E-Mail eingehenden Aufträgen eine Bestätigung einzuholen.
Werden telefonische, (fern-)schriftliche oder E-Mail-Mitteilungen schriftlich bestätigt, hat der Kunde Abweichungen zwischen diesen Mitteilungen und der schriftlichen Bestätigung unverzüglich zu beanstanden.
11. Haftung der Flughafentransfer Schönberger GmbH
Fahrdienst Schönberger GmbH haftet für alle dem Kunden schuldhaft, d. h. vorsätzlich und fahrlässig zugefügten Schäden, soweit eine Deckung des Schadens im Rahmen, der für den entsprechenden PKW abgeschlossenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht.
Im Falle des Verzuges trifft eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein. Fahrdienst Schönberger GmbH darf mit der Ausführung aller ihr übertragenen Geschäfte im eigenen Namen Dritte ganz oder teilweise beauftragen, wenn sie dies auch unter Abwägung der Interessen des Kunden für gerechtfertigt hält.
Macht die Fahrdienst Schönberger GmbH hiervon Gebrauch, so beschränkt sich die Verantwortlichkeit auf sorgfältige Auswahl und Unterweisung des beauftragten Dritten.
Für die Folgen von Verspätungen infolge von Verkehrsverdichtungen, Staus sowie höherer Gewalt und unvorhersehbarem Fahrzeugausfall wird keine Haftung übernommen. Bei Diebstahl des Gepäcks durch Dritte haftet die Fahrdienst Schönberger GmbH gleichfalls nicht.
12. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen die Fahrdienst Schönberger GmbH werden erst dann fällig, wenn diese frei von Einreden und Einwendungen dem Grunde und der entsprechend geltend gemachten Höhe sind. Sollten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall resultieren, besteht ein Anspruch nur, wenn zuvor die Gelegenheit bestand, die Ermittlungsakte einzusehen. Diese richtet sich nach der Versicherungshöhe.
Bei allen sonst gegen die Fahrdienst Schönberger GmbH geltend gemachten Ansprüchen leistet die Fahrdienst Schönberger GmbH nur aufgrund von Rechnungen, die den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Für mittelbare Schadensersatzansprüche ist die Haftung auf das 8-fache des Netto-Fahrpreises begrenzt.
13. Änderungsvorbehalt
Grundsätzlich wird das auftragsgemäß bestellte Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte es aus firmeninternen Gründen oder objektiver Unmöglichkeit nicht gelingen dem Auftrag zu entsprechen, behält sich die Fahrdienst Schönberger GmbH die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Dabei ist die Fahrdienst Schönberger GmbH bemüht, im Hinblick auf den üblichen Verwendungszweck und den Verwendungsmöglichkeiten die Abweichung zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.
14. Datenspeicherung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Fahrdienst Schönberger GmbH seine persönlichen Daten zu Firmenzwecken speichert.
15. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder über den Vertrag bzw. das Vertragsverhältnis ergeben, wird Augsburg als Gerichtsstand vereinbart, soweit
a) der Kunde Vollkaufmann gemäß § 1 HGB ist
b) er eine dem Vollkaufmann gleichgestellte Person im Sinne von § 38 Abs. 1 ZPO ist
c) er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
d) er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat
e) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit-punkt der Klageerhebung unbekannt ist
Stand: 01.09.2023
